Landtag
Der Niedersächsische Landtag
Niedersachsen ist das zweitgrößte Bundesland und besteht aus 8 kreisfreien Städten und 37 Landkreisen. Der Landtag ist das höchste Verfassungsorgan Niedersachsens. Er hat, als gewählte Vertretung des Volkes, eine Sonderstellung unter den Verfassungsorganen.
Ihm gehören mindestens 135 Abgeordnete (gesetzlich festgelegte Zahl) an. Derzeit (16. Wahlperiode) gibt es 152 Landtagsabgeordnete (CDU 69, SPD 47, FDP 13 , Grüne 12, Linke 10 , Fraktionslos 1).
Grundlage der Landespolitik ist die Niedersächsische Verfassung, vom 13. Mai 1993. In ihr sind die Richtlinien nach denen gestaltet wird festgelegt.
Wie oft wird der Landtag gewählt?
Alle 5 Jahre werden die Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Es gibt dabei 87 Wahlkreise. Die letzte Wahl war 2008, die nächste ist 2013.
Wer kann an den Wahlen des Niedersächsischen Landtages teilnehmen?
Jede/r, der/die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Internetseite des
Niedersächsischen Landtag
finden Sie u.a. Informationen über die unterschiedlichen Gremien, Plenardebatten und Mitglieder des Landtags.